Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
LionCity Jump & Fun GbR,
vertreten durch Florian Schmidt und Killian Oelker
(nachfolgend „Vermieter“)

und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“)
über die Vermietung von Eventartikeln.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Vermietung von Eventartikeln (z. B. Hüpfburgen, Eventmodule, Fun-Equipment) inklusive der wahlweise angebotenen Lieferung oder Selbstabholung sowie ggf. weiterer Zusatzleistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.


3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Mieter das Angebot des Vermieters schriftlich (z. B. per E-Mail oder Online-Buchung) bestätigt und der Vermieter die Buchung annimmt.


4. Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zeit.

Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.


5. Mietpreise, Kaution und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag spätestens vor Beginn der Veranstaltung vollständig zu zahlen.

Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.


6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt zum vereinbarten Termin und Veranstaltungsort.

Lieferzeiten sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart – unverbindlich.

Der Mieter stellt sicher, dass:

  • eine freie und geeignete Zufahrt besteht

  • ausreichend Platz für Auf- und Abbau vorhanden ist

  • der Untergrund für die Nutzung der Eventartikel geeignet ist

Zusätzliche Wartezeiten oder Mehraufwände, die durch fehlende Voraussetzungen entstehen, können gesondert berechnet werden.


7. Auf- und Abbau

Sofern der Auf- und Abbau durch den Vermieter erfolgt, darf dieser ausschließlich durch Personal des Vermieters durchgeführt werden.

Ein eigenständiger Auf- oder Abbau durch den Mieter oder Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.


8. Selbstabholung

Bei vereinbarter Selbstabholung erfolgt die Übergabe der Mietgegenstände am vereinbarten Abholort und Zeitpunkt.

Der Mieter ist verpflichtet:

  • geeignete Transportmittel zu verwenden

  • die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu sichern

  • Hinweise zur Verladung und zum Transport zu befolgen

Mit Übergabe der Mietgegenstände geht die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung auf den Mieter über.


9. Rückgabe bei Selbstabholung

Die Rückgabe hat vollständig, gereinigt, getrocknet und unbeschädigt zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.

Verspätete Rückgaben, Beschädigungen oder starke Verschmutzungen können dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt werden.


10. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

  • die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln

  • Sicherheits- und Nutzungshinweise einzuhalten

  • für eine dauerhafte Aufsicht zu sorgen

  • die Nutzung nur durch geeignete Personen zuzulassen

Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist untersagt.


11. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, Verluste oder Diebstahl während der Mietdauer, unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst oder Dritte verursacht wurden.


12. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für wetterbedingte Ausfälle oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen.


13. Rücktritt / Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur schriftlich möglich.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 2 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

  • 2-1 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

  • Bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises


14. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters.


15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.